Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einverständnis mit den AGB
Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.

2. Zustandekommen des Maklervertrages
Ein Maklervertrag mit ALSAOL kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und der darin enthaltenen Bedingungen, sowie der nachstehenden Bedingungen zustande.
Ein Auftrag bedarf keiner bestimmten Form. Er kommt auch ohne schriftlichen Vertrag dadurch zustande, wenn unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.

3. Doppeltätigkeit
ALSAOL darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

4. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der ALSAOL sind vertraulich und ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, der ALSAOL die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der ALSAOL wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

5. Angaben des Eigentümers
ALSAOL weist darauf hin, dass die objektbezogenen Angaben vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ALSAOL auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. ALSAOL, die diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

6. Vorkenntnis
Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, schriftlich unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Ansonsten gilt das Objekt als von uns nachgewiesen.

7. Informationspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.

8. Entstehen des Provisionsanspruchs
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Abschlusses verdient, fällig und zahlbar. Hierbei genügt Mitursächlichkeit unserer Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur wesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

9. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. ALSAOL hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der ALSAOL, so ist der Kunde verpflichtet, der ALSAOL unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

10. Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 3,57% vom wirtschaftlichen Kaufpreis bzw. 2,38 Monatskaltmieten Mieterprovision bei Mietobjekten, jeweils incl. 19% ges. MwSt.

11. Haftungsbegrenzung
Die Haftung von ALSAOL wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten von ALSAOL keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. ALSAOL haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz der ALSAOL vereinbart.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der ALSAOL sind vertraulich und ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, der ALSAOL die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der ALSAOL wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

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